Vorbitten vor die schwangern Weiber, Heisset in denen Kirchen von den Cantzeln nach Verlesung der Patienten vor diejenigen schwanger gehenden Weiber, so dergleichen Vorbitte begehren, eine öffentliche Vorbitte wegen bevorstehender glücklichen und gesunden oder bereits schon angehobenen und hart anhaltenden Entbindung ihrer Leibes-Bürde thun und ablesen, worbey zu mercken, daß denen Weibern so von Condition seynd, der Titul erbar beygeleget, die gemeinen aber nur schlecht weg benennet werden.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2086Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0