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ReligionRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Abt, Jst in Deutschland eine geistliche Person, welche ein Kloster zu regieren hat. Man findet dergleichen unter den Catholischen und Protestanten. Bey den letztern sind es Landes-Stände, welche eine gewisse Anzahl Studenten, so Conventualen genennet werden, unter sich haben. Unter den Catholischen aber giebt es, welche titulum sine vitulo, das ist, die zwar den Titel, aber nicht die Einkünfte haben; dagegen andere beydes besitzen. Einige derselben sind gefürstete Aebte, z. E. Fulda, Kempten, Corvey etc. weil sie nemlich Fürstliche Rechte und Regalien geniessen, und alle Handlungen verrichten können, welche von der Landes-Hoheit herrühren. Theils derselben werden infulirte Aebte genennet, weil sie die Infulam oder Bischoffs-Mütze über ihren Wappen und sonsten gebrauchen dürfen, auch den Bischöffen sehr nahe kommen.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 9–10Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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