FeedAhnen-Recht
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Ahnen-Recht, Jst ein sonderbares, durch die Sitten und Gewohnheit der Deutschen eingeführtes, und durch Gesetze, Statuten und Privilegien bestätigtes Recht, krafft dessen alle diejenige von Adel, welche das Alter ihres unbefleckten und untadelhafften Adels aus einer gewissen, in ununterbrochener Reihe fortgehenden Anzahl ihrer adelichen Vorfahren oder Ahnen gebührend zu erweisen vermögend sind, allen andern, deren Adel entweder neu, oder mit einem Flecken behafftet ist, vorgezogen, und mit Ausschliessung derselben alleine zu Turnieren, ritterlichen Spielen, Carrouselen, zu denen vornehmsten adelichen Collegiis, zu Ganerbschafften, zu den wichtigsten Würden, geist- und weltlichen Ehren-Stellen und Präbenden zugelassen werden. So kan in Polen kein Edelmann zu einer Gesandtschafft, Senatur, oder andern öffentlichen Ehren-Stelle gelangen, bis er sechs-schildig stehet, und 3 adelich gebohrne Ahnen von väterlicher und eben so viel von mütterlicher Seite zehlen kan.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 31Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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