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ReligionFrauenzimmer-Lexicon 1715

Abtißin, Ist eine insgemein von hohen Stande und Herkommen, denen Kloster-Jungfern gesetzte Vorsteherin, deren Befehl und Anordnung die Nonnen insgesamt zu gehorsamen verpflichtet sind. Sie gilt in den Nonnen-Kloster eben das, was ein Abt bey den Mönchen. In Teutschland findet man 14. gefürstete Aebtißinen, so Reichs-Stände sind. Eine Aebtißin kan nicht mehr als einem Closter vorstehen: In Italien behalten sie solche Würde nur 3. Jahr lang, in Deutschland aber und Franckreich Zeit ihres Lebens.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 27–28Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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