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Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Bindungen, Jn der Music sind, wenn zwo Noten durch eines dieser Zeichen ‿ ⁀ also zusammen gehänget werden, daß beyde Noten sowol im Singen, als auch auf blasenden Jnstrumenten in einem Athem, auf besaiteten Jnstrumenten aber in einem Striche oder Halt ohne Absatz ausgedruckt werden müssen. Alle Bindungen sind gewisser Massen Rückungen, aber nicht alle Rückungen können förmliche Bindungen seyn. Die Bindungen darf man nicht wider den Auf- und Niederschlag der Zeitmasse anbringen, und erfodern nothwendig Dissonantzen; die Rückungen aber können in iedem Tact-Gliede mit Dissonantzen und Consonantzen bewerckstelliget werden.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 171Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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