FeedBürsch-Meister
Sport & SpielRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Bürsch-Meister, Jst bey einer Königlichen oder Fürstlichen Jägerey derjenige, dem das gantze Jäger-Haus mit dem sämtlichen Jagd-Gezeug, allen Hunden, Jäger-Burschen, Knechten und Bürsch-Jungen zu seiner Inspection und Aufsicht anvertrauet und befohlen sind, weshalben er auch als Ober-Aufseher im Jäger-Hofe beständig wohnen muß, und alles daselbst von ihm dependiret. Er wird dahero der Bürsch-Meister genennet, weil er die Herrschafft, das Wild zu bürschen, zur Hirsch-Prunfft-Zeit, oder zur Auerhanen-Pfaltz, oder sonst zu anderer Zeit, anführet. Unter ihm stehet der Wagen-Meister mit seinen Zeug-Knechten, und denen Jagd-Handwercks-Leuten, als dem Jagd-Schneider, Jagd-Schmidt, Jagd-Seiler, Jagd-Wagner, Jagd-Riemer und dergleichen. Er muß alles Jagd-Gezeug und völlige Geräthschafft besorgen, deshalben hat er auch die Tücher und Netze nach geendigtem Jagen, wenn alles wieder getrocknet und ausgebessert, sogleich gehörigen Orts aufheben zu lassen, damit dem Zeuge kein Schade widerfahre. Er muß sich von einem ieden Knecht, wegen dessen unterhabenden Hunden täglich rapportiren lassen, was sie nemlich vor Hunde auf denen Mühlen, Schäfereyen, Vorwergen und Meistereyen liegen haben, wie sie mit Nahmen heissen, was abgegangen und was jung worden, solches alles sich auch specificiren lassen; über die im Jäger-Hofe vorhandene Hunde, und was täglich bey der Fütterung an Brot, Haber-Schrot, Stroh und dergleichen aufgehet, muß er richtige Rechnung führen, alles benöthigte darzu bey Zeiten anordnen, und solches anschaffen lassen, damit nirgend kein Mangel erfunden werde. Daferne zur Tafel oder Hof-Stat, ingleichen zum Deputat-Wildpret für die vornehmen Ministers etwas soll geschossen und geliefert werden, muß er seine Bursche zu bürschen beordern und ausschicken, auch öffters wohl bedürffenden Falls sie auf etliche Meilen durchs gantze Land, in alle Wildmeistereyen vertheilen. An theils Höfen pfleget der Bürsch-Meister auch zugleich des Ober-Jägers Function und Dienst mit zu verrichten.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 234–235Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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