Claffter, Klaffter, Jst eines theils ein Längen-Maaß, so weit ein Mann mit ausgestreckten Armen von der Spitze des einen Mittel-Fingers, bis zum andern gerechnet, reichen kan, wofür insgemein drey Ellen oder sechs Schuh genommen werden. Und also pfleget man die Länge einer Schnur, ingleichen eine mit dergleichen Schnur gemessene Tieffe nach diesem Maaß und Grösse auszusprechen, wenn man sagt: Diese Schnur hält zwantzig Klafftern, das ist ein Schock Ellen; Der Brunnen ist funffzehen Clafftern tieff, oder fünff und viertzig Ellen. Es wird aber auch absonderlich das zu Scheiten geschlagene Brenn-Holtz, in Clafftern gesetzet und darnach verkaufft; und ist eine Claffter Holtz sodenn auch ein Cörperliches Maaß, welches die Länge der Scheite zu seiner Breite, im übrigen eine Claffter oder drey Ellen lang, und eine Claffter hoch, auch in denen Städten mit einer Reihe guten Scheiten annoch überleget werden muß. Eine Busch-Klaffter, das ist eine frisch geschlagene Claffter Scheit-Holtz, muß von denen Scheit-Schlägern an vielen Orten um eine Viertel-Elle höher gesetzt werden, weil gerne so viel, auch am weichen Holtze wol anderthalb Viertel-Ellen einen Sommer über in der Höhe eintreugen, und solches wird der Zusatz genennet; die Stange aber, worauf die Claffter gesetzt ist, heisset man eine Unterlage. Weil nun eine Claffter nicht mehr als einen Zusatz und eine Unterlage nöthig hat, bey einer Malter aber, deren gemeiniglich drey auf eine Claffter gehen, dreymal zugesetzet, und dreymal untergeleget werden muß; so ist am besten und schicklichsten, man lasse die geschlagenen Scheite von denen Scheit-Schlägern in ordentliche Claffter, und nicht in Malter setzen. Es hat auch ein Haus- oder Land-Wirth, der ein Stücke Holtz hat, und Scheite schlagen läßt, sowol als ein Förster oder anderer Forst-Bedienter, nicht weniger derjenige, der das Holtz nach diesem Maaß an sich kaufft, hauptsächlich dahin zu sehen, daß die Scheite in denen Clafftern nicht auf die Schörffen, und also hohl und vortheilhafftig, sondern fein in einander geschlichtet, geleget werden, daß auch die Clafftern nicht nur etwan vorne die Weite haben, hinten aber an denenselben offtmals gantze. Viertel-Ellen und mehr fehlen mögen. Wie denn nebst diesen überhaupt wohl in acht zu nehmen, daß auch das Claffter-Maaß der Länge nach horizontal und Wagrecht, der Höhe nach aber Perpendicular und Lothrecht, niemalen hergegen in schrägen Stand, oder ohne rechten Winckel genommen werden darf, weil sonst entweder an der Höhe, oder an der Länge etwas fehlen muß.