FeedGehau, Gehauig
PflanzenreichRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Gehau, Gehauig, Wird ein Stücke Wald genennet, da das Holtz vor kurtzer Zeit weggehauen worden, und wieder junges Holtz aufwachsen will. Ein Haus-Vater, der Laub-Holtz bey seinem Gute hat, pfleget solches in ordentliche Gehaue einzutheilen, damit er alle Jahr etwas zu beholtzen habe, dergestalt, daß er in neun, zehen, zwölff oder mehr Jahren, nachdeme nemlich das Unter-Holtz gewüchsig, einmal herum kommen, und inzwischen das junge Holtz Zeit zum Wiederwachs haben möge. Jst dergleichen Schlag-Holtz auch mit Ober-Holtze versehen, so pflegt man bey einem ieden Gehaue, eine gewisse Anzahl Laaß-Reisser stehen zu lassen, und dagegen von denen Haupt-Bäumen einige nieder zu schlagen, deren Stellen wieder von den angehenden Bäumen, gleich wie diese von den Vorständern, die Vorständer aber von denen Laaß-Reissern ersetzet werden. Jn dergleichen Gehauen hat man nöthig, ehe etwas zum Kohlen-Brennen, oder zum Feuer-Holtz angewiesen wird, daß man dasjenige Holtz, so zu Hopffen-Stangen, Reiffen, Latten etc. zu gebrauchen, zu vor aushauen lasse, denn solches theurer und nützlicher an den Mann zu bringen, als das Brenn-Holtz. So muß auch ein solches Gehau, so bald es möglich, aufgeräumet werden, auf daß an den jungen Sommer-Latten, welche also fort im Frühling heraus sprossen, kein Schade geschehe, und solche abgetreten, abgestossen oder abgebrochen werden. Die Gehaue oder Schläge im Tangel-Holtze, werden gantz und gar abgetrieben, und keine Laaß-Reisser, wie in dem Laub-Holtze, stehen gelassen, weilen der Saame, so den Schlag oder das Gehau wiederum anfliegend machen soll, allbereit in der Erde seyn muß, und das schwartze Holtz nicht wieder vom Stocke ausschläget, zudeme auch der Wind diese Laaß-Bäume, welche mit ihren Wurtzeln gantz flach auf der Erden weg lauffen, weil selbige vormals in der Gedult mit einander in die Höhe erwachsen, und einer den andern vor dem Winde erhalten, nun also eintzeln nicht würde stehen lassen. So bald ein Gehau oder Schlag, es sey im Laub- oder Tangel-Holtze, geräumet, und das Holtz abgeführet worden ist, so muß er billig gleich das erste Jahr mit Häge-Wischen bestecket, und weder mit dem Vieh betrieben, noch begraset werden, so lange bis der Augenschein giebt, daß es ohne Schaden des Wieder-Wuchses geschehen kan.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 894–895Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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