Gefallen Wildpret, Wird bey der Jägerey alles dasjenige Wild genennet, welches man auf einem Reviere todt findet, es mag nun dasselbe von Hunden, Wölffen, Luchsen, wilden Katzen, und andern Raub-Thieren geworffen und gewürget, oder, ohne zu wissen, von wem, erschossen, erstochen oder erschlagen, oder sonsten an einem Zufall gestorben seyn, oder auch den Hals gestürtzet, oder sich selbst gespiesset haben. Dergleichen gefallenes Wildpret wird gemeiniglich dem Commandanten bey der Jägerey, als Jägermeistern, Forstmeistern etc. als ein Accidens gelassen; wiewol das angeschossene Wild, wenn es noch zu verspeisen dienlich, oder die Haut gut ist, an denen mehresten Orten hiervon ausgenommen ist, und in die herrschafftliche Küche geliefert werden muß.