Holtz-Förster, Holtz-Wärter, Jst bey einem Land-Gute, so Höltzer und Büsche hat, ein Bedienter, welchem die Aufsicht über dieselben anvertrauet ist, der zum Unterscheid eines Fürstlichen Försters, welchem als einem gelernten Jäger, auch auf die Wildbahn mit Achtung zu geben befohlen, also genennet wird.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1100Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0