FeedOber-Förster
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Ober-Förster, Jst ein ansehnlicher Forst-Bedienter, welcher über ein grosses Forst-Refier, und über alle zu Beobachtung desselben verordnete Förster und Fuß-Knechte gesetzet ist, die Aufsicht über dieselben zu haben, daß kein Unterschleiff unter ihnen, oder von andern keine Schmälerung oder Eingriff in Holtz- und Wildpret-Sachen, dem Herrschafftlichen Regali zum Præjudiz vorgenommen und nachgelassen werde.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1625Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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