Laub-Holtz, Begreifft alle diejenigen Bäume und Gebüsche, welche Blätter haben, die zur Herbst-Zeit verwelcken und abfallen, also den Winter durch ihrer natürlichen Zierde entblösset und traurig stehen, dagegen aber im Frühling wieder anmuthig ausschlagen, grünen, blühen, auch endlich zum Theil ihren Saamen und Früchte bringen. Das Laub-Holtz giebt vor dem Tangel-Holtze einen besondern Vortheil, denn die Tannen-Kiefern- und Fichten-Bäume, sie seyen jung oder alt, wenn sie einmal abgehauen, sind auf ewig todt und abgestorben; da hingegen das Laub-Holtz, wenn es abgehauen wird, an der Wurtzel und am Stamme mit vielen Sprossen und Sommer-Latten wieder hervor grünet, und ausschläget, es wäre denn, daß der Stamm allzu starck worden, da denn der viele Safft in den Wurtzeln und im hinterbliebenen Stock verderben muß, und dieser nicht wieder ausschlagen kan. Was unter das harte und weiche Laub-Holtz für Bäume gezehlet werden, ist oben unter dem Wort Holtz bereits gemeldet worden. Ausser diesem aber wird das Laub-Holtz noch ferner eingetheilet in:
1) Fruchtbringendes, dazu gehören der Apffel-Baum, der Arlsbeer-Baum, Birn-Baum, die Roth- oder Trage-Buche, Castanien-Baum, der Cornel-Kirschen-Baum, sonsten auch der Thierleins- oder Zisserleins-, auch welsche Kirsch-Baum genannt, der Ebereschen- oder Ebrischbeer-Baum, welchen man auch Vogelbeer-Baum nennt, der Elsebeer-Baum, der Hollunder-Baum, der Kirsch-Baum, der Maulbeer-Baum, wovon es in warmen Ländern gantze Wälder voll giebt, der Mispel-Baum, der Nuß-Baum, der Pflaum-Baum, der Speyerling- oder Spor-Aepfel-Baum, so man auch Sperber- oder Escheritz-Baum nennet. Vom Busch-Holtze gehören darunter der Brombeer-Creutzbeer- und Drosselbeer-Strauch, der Faul- oder Wiede-Baum, der Hagedorn-Busch, der Hasel-Strauch, die Rein-Weide, der Schießbeer-Strauch, ingleichen der Schwartz- und Weißdorn Busch.
2) Saamen-tragendes, wozu denn gezehlet werden, der Ahorn-Baum, die Bircke, die Weiß-Buche, die Erle, der Eschen-Baum, der Fliegen-Baum, der Lein-Baum, die Linde, die Masseller oder Maß-Erle, die Rüster oder der Ulmen-Baum, und der Spindel-Baum oder Hahnehütgens-Busch.
3) Laub-Holtz, so weder Früchte, noch gar kenntlichen Saamen träget, dergleichen sind die Aspe, der weisse und schwartze Pappel-Baum, und alle Arten von Weiden.