Marques à la sale d’ armes, Merckmale oder Regeln der Fechtkunst: wer seine Klinge auf dem Fechtboden wohl gebrauchen will, seinen Leib zu defendiren, demselben ist höchst nöthig zu wissen, daß die Klinge vornemlich in 3 Theile getheilet werden muß, als in die gantze Schwäche, in die halbe Stärcke, und in die gantze Stärcke. Hernachmals daß er ein vortheilhafftes Lager mache, damit er seinem Gegner auch nicht die geringste Blösse gebe, und folglich rein und feste auszustossen wisse.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1435–1436Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0