FeedMast-Fehm
Sport & SpielRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Mast-Fehm, Jst die Nutzung von Eich- und Buch-Wäldern, da, wenn die Eicheln und Büchlein oder Buch-Eckern wohl gerathen, eine gewisse und nach der Grösse des Forstes proportionirte Anzahl Schweine, gegen Erlegung des so genannten Mast- oder Fehm-Geldes darein getrieben, und eine Zeitlang darinne gelassen werden, damit sie der Mast geniessen, und wann sie fett worden, von dar an andere Oerter getrieben, und mit Nutzen verhandelt werden mögen. Es ist diese Mast eine von den besten Nutzungen, indem der Forst- oder Eigenthums-Herr, darauf nicht einen Heller, geschweige etwas mehrers, wie bey andern Nutzungen, verwenden darff, sondern hier eine Erndte, (obgleich nicht alle Jahr, iedoch, wann die Mast geräth, desto reichlicher) gemesset, wo er doch nicht ein Körnlein gesäet. Auch die Forst-Bedienten haben sich hierbey eines Zugangs zu erfreuen, iedoch müssen sie davor arbeiten, das ist, sie müssen die in die Mast genommene, oder, wie der rechte Terminus heist, eingefehmte Schweine in das so genannte Fehm-Register einschreiden, und hernach einbrennen, das ist, mit einem heissen Eisen bezeichnen, wofür ihnen etwas gewisses an Gelde bezahlet werden muß, welches von gedachtem Einbrennen den Nahmen Brenn-Geld bekommen. Volle Mast wird genennet, wann entweder Eicheln und Buch-Eckern zugleich, oder auch nur eine Sorte davon, wohl gerathen. Halbe Mast, wann die obgedachten Mast-Bäume, nemlich Eichen und Buchen mittelmäßig getragen. Spreng-Mast, wann nur hier und dar einige Bäume Früchte gehabt. Wann die bestimmte Mast-Zeit aus, die Mast-Schweine ausgefehmet, und noch mehr Mast vorhanden, so pflegt man wieder frische Schweine drein zu schlagen, und ihnen die Nach-Mast angedeihen zu lassen.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1440–1441Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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