Nacht-Garn, Nacht-Netze, Streich-Netze, Jst eine Art zum Vogelfang gehöriger Netze, welches sechzig, siebenzig bis achtzig Fuß lang, und bis vier und zwantzig breit ist, und folgender Gestalt verfertiget wird: Es wird mit einer Maschen oder Schmasen angefangen, und so lang von beyden Seiten zugegeben, bis es die verlangte Breite erreichet; hierauf nimmt man auf einer Seite ab, auf der andern hergegen giebt man wiederum eine halbe zu, bis es die nöthige Breite hat. Nach diesen wird von beyden Theilen abgenommen, damit das Netz den vier und zwantzig schuhigen Triangel, den es anfänglich im Stricken bekommen, wiederum zu Ende bringe, und auf eine Masche, wie es angefangen, auslauffe; damit es aber seine vier Ecken erreichet, wird es gezogen, und also das Netze verfertiget, dabey noch wegen der Maschen zu gedencken, daß solche nicht gar zu enge gemacht werden, damit man die erwürgten Vögel durchziehen könne. An eine iegliche von den schmalen Seiten wird eine lange Stange angebunden, und von etlichen unten an das Ende, oder dem untern Rand des Netzes, besonders wenn es windigt, Lappfedern angemachet, so ein wenig auf der Erden herfahren, die Vögel damit aufzuschrecken. Des Abends, wenn es finster wird, und der Mond nicht scheinet, breitet man das Netz nach der Länge aus, alsdann fassen es zween vorne bey den Stangen, der dritte trägt hinten den Sack oder Schweiff des Netzes fein niedrig bey der Erden nach: also schleiffen sie das Netze schräg, und mit dem untern Ende dicht an der Erden, und so etwas unter dem Netze auffladdert, legen sie dasselbe nieder, würgen den darunter gefangenen Vogel, heben ihn nebst dem Netze auf, und gehen weiter. Jm lichten Wetter ist es nicht zu practiciren, und muß, woferne es geschiehet, viel gerader und schleuniger, als fast im dunckeln Wetter fort gegangen werden. Diese Art Netze wird eigentlich nur auf die Lerchen gebraucht, weil aber auch Wachteln, ja gantze Volck Rebhüner und junge Hasen damit beschlagen, und weggefangen, oder zum wenigsten verjagt werden, ist ausser dem Herrn des Wild-Bahns, oder der niedern Jagd, niemand befugt mit demselben zu gehen.