Oettingen, Das uralte Haus der Fürsten und Grafen von Oettingen ist schon zu Kaysers Ottonis M. Zeiten bekandt gewesen. Sie hatten sich in die Oettingische, oder Fürstliche, und Wallersteinische oder Gräfliche Familie eingetheilet. Von jener ward Albertus Ernestus I von Kayser Leopoldo 1674 in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben, in dessen Sohne und Nachfolger Alberto Ernesto II ist diese Linie 1731 abgestorben. Er hatte in seinem Testamente den Grafen Antonium Carolum zu Wallerstein zum Erben eingesetzt, welcher auch die Possession ergriff, und die Huldigung einnahm; wowider sich aber die Spielbergische Linie, als näherer Anverwandter setzte, und den noch vorwährenden Erbfolge-Streit bey dem Reichs-Hof-Rath anhängig machte. Die Wallersteinische Linie hat sich wieder in 3 Aeste vertheilet, nemlich in den Ast 1) zu Spielberg, davon das Haupt, nebst dessen ältesten Sohne 1734 in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben worden; 2) zu Wallerstein, und 3) zu Katzenstein und Baldern, welche beyde letztern noch im Gräflichen Stande leben. Das Wappen der Fürsten und Grafen von Oettingen, ist durch ein weisses Andreas-Creutz qvadriret, und hat oben ein rothes Ferschel oder Eisenhütlein im güldenen, unten ein unterwerts gekehrtes güldenes Ferschel, im rothen, und zu beyden Seiten ein halbes rothes Ferschel im güldenen, und ein halbes güldenes im rothen Felde. Oben auf dem offenen Helme raget ein güldener Hunds-Kopff hervor, dessen Ohr roth, und mit einem weissen Creutze bezeichnet ist. Bisweilen bedecket auch dieses Wappen ein Hertzogs-Hut.