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Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Philosophia, Die Weltweisheit, ist eine Erkenntniß sowol gött- als weltlicher Dinge, die da zu Erlernung der menschlichen Glückseligkeit in dieser Welt nöthig sind. Jn einem engern Verstande aber wird sie genommen für die so genannte untere Facultät, welche alle diejenigen Studia unter sich begreifft, die da zur Vorbereitung und Erleichterung derer drey obern Facultäten dienen, und worunter ausser denen Studiis, die zur Philosophie insonderheit gehören, die Mathesis, Philologie und Historie begriffen wird. Die Disciplinen aber, welche insonderheit die Philosophie ausmachen, werden eingetheilet, erstlich in Instrumentales, wohin die Logica gehöret, weil sie gleichsam ein Universal-Jnstrument bey allen Studiis ist, und zeiget, wie man in allen übrigen Wissenschafften seinen Verstand recht gebrauchen und anwenden soll. Zum andern in Theoreticas, die in blossen Speculationibus und Nachsinnen bestehen, als wohin gehören die Metaphysica, Pnevmatica und Physica. Drittens in Practicas, wohin man die Moral- oder Sitten-Lehre rechnet, das Jus naturæ & gentium, oder das allgemeine Natur- und Völcker-Recht; die Politique oder Wissenschafft von der politischen Klugheit, und die Oeconomie und Haushaltungs-Kunst. Viertens in Mathematicas, welche aber deswegen eine besondere Classe ausmachen, weil sie weder in blosser Theorie, noch in blosser Praxi bestehen. Verbessert die Philosophie unsern Verstand, Willen und Einbildungs-Krafft, und zeiget uns den Weg zu unserer zeitlichen Glückseligkeit, oder erleichtert uns die Beschwerlichkeiten dieses Lebens, so wird niemand leugnen, ein Cavalier müsse sich um die Erkenntniß der Philosophie bemühen: Ob er gleich dasjenige vor andern zu treiben hat, was vor andern zur Praxi leitet.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1772–1774Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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