Piqueur, Heisset bey der Parforce-Jagd ein Jäger, der zu Pferde einen Hirschen verfolget, insonderheit aber derjenige, der den Hirschen bestätiget, und denselben aufzusprengen und zu forciren die Erlaubniß hat. Dieser muß ein wohl erfahrner, vernünfftiger, munterer und hertzhaffter Mann seyn, der sich nicht scheuet mit dem Pferde über einen Graben oder Hecke zu sprengen, auch im Nothfall gar durch einen Fluß oder Strom zu setzen, oder durch die mit Dornen verwachsene Dickigte zu rennen, und bey allen solchen Occasionen sein Pferd wohl zu dirigiren wisse. Er muß die Eigenschafft und sonderlich die Fährte, und das Gelooß des Hirsches wohl verstehen, seine unterhabende Parforce-Hunde genau erkennen, des aufgesprengten Hirsches sowol sacht gegangene Schritt und Gefährt, als die in der Furcht flüchtig gemachte Fährte an deren Sohlen, Seiten-Schalen und Spitz, Lauff-Klauen und Ballen, Affter-Klauen oder Ober-Rück genau betrachten, ob diese Zeichen mit den vorigen überein kommen, auch bedörffenden Falles, bey unkenntlicher Fährte des Hirsches Wechsel desto gewisser zu seyn, absteigen und genau betrachten; das Parforce-Horn nach allen üblichen Tonen zu blasen verstehen, insonderheit aber anfänglich nur die groben unterbrochenen Tone nehmen, mit dem klaren Tone aber nicht eher blasen, bis er entweder genugsam versichert ist, daß die Hunde den Hirschen gewiß auf der Fährte haben, oder er gar den Hirschen selbsten zu Gesichte bekömmt, den er denn mit hellem und erfreulichen Tone anblasen, und darbey von hellem Hals laut schreyen, und ihm zusprechen soll, um damit die Hunde herzu zu locken, und anzufeuren, den Hirschen desto gewisser zu verfolgen. Wenn nun endlich der Hirsch gefället oder erleget ist, muß der Piqueur den Tod des Hirsches mit seinem Horn verkündigen, die Hunde abhalten, den Hirschen zerwircken und zerlegen, sodenn den Hunden das ihrige preis geben, und darbey sich mit Blasen hören lassen, auch den rechten Vorder-Laufft, wie gebräuchlich, ablösen, und dem Herrn der Jagd geziemend präsentiren.