Politica, Bestehet theils in der Privat-Klugheit, wie sich einer in seinem Stande klüglich und weislich verhalten, und zu demjenigen Zweck, welcher seinem Stande gemäß, glücklich gelangen soll; theils in der Staats-Klugheit, welche einem grossen Minister oder Fürsten lehret, wie er seinen Staat glücklich gouverniren soll, damit die Wohlfahrt des gantzen Landes befördert werde. V. Lex. Phil. Jn beyderley Gebrauche ist die Politic eine Wissenschafft, welche vor allen andern ein Cavalier ausüben, und sie aus dem Grunde, nicht theoretisch, sondern practisch verstehen soll.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1800–1801Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0