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Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Quart, Jst ein musicalisches Jntervall, dessen Verhalt übertheilig, wie 1 und ein Drittel gegen 1, oder wie 3 gegen 4, allwo die erste Grösse von der letzten völlig samt einem Drittel mehr begriffen wird. Solches auf dem Klang-Messer, und zwar vermittelst einer eintzigen Saite, zu zeigen, theile man sie in so viele Theile, als 3 und 4 zusammen machen, nemlich in 7, lasse 4 zur lincken und 3 zur rechten Hand des Stegleins, alsdenn wird, wenn der Grund-Klang z. E. g̅ seyn solte, der obere ohnfehlbar c̿ seyn. Versuchet man es mit 2 Saiten, welche beyde doch gantz genau in einem Tone stehen und gleiche Länge haben müssen, so rechnet man die eine gantze Saite für 4, sticht auf der andern, oder vielmehr unter derselbigen, 3 solcher Theile mit dem Brücklein ab, so geben diese 3 und jene 4 eine richtige Quart an, man mag sie zugleich, oder, welches besser, bald hinter einander anschlagen. Die Griechen nenneten diese Quart Diatessaron, per quatuor scilicet chordas, durch 4 Saiten gehend. Es ist aber die Qvart entweder 1) die gewöhnliche, als c f; oder 2) die kleine, welche auch die unvollkommene und mangelhafte, Quarta deficiens, s. minor genennet wird, als cis-f; oder 3) die übermäßige, überschiessende oder grosse Qvart, Quarta abundans, major, superflua, als c-fis. Nicht unbillig fragt sichs, ob die Qvart unter die Consonanzen, das ist wohlklingende Jntervalle, oder unter die Dissonanzen zu rechnen sey? Einige wollen ihre vermittelte Qvart, Quartam intermediam, welche ein zwischen 2 andern Enden mitten inne liegendes Jntervall sey, da z. E. bey der Octav d-a-d, die beyden letztern a-d solche ausmachen sollen, zu den Consonanzen ziehen; Allein, da ausserdem, daß es mit solcher vermittelten Qvart noch nicht seine völlige Richtigkeit hat, die Qvart durchgehends als eine Dissonanz gegen das Fundament gebraucht wird, so sind die Qvarten billig für Dissonanzen zu achten.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1852–1853Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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