Hintersassen, Hintersättler, Hintersiedler, auch Kossaten, hießen in älterer Zeit die von einem Grundherrn abhängigen Bauern, welche im Gerichte der Freien durch ihren Schutzherrn vertreten wurden und diesem auch zins- und dienstpflichtig waren; in neuerer Zeit werden noch bisweilen die Gärtner, Kuhbauern, Häusler, welche nicht größere Güter, sondern nur ein Haus, Gärten und einzelne Felder besitzen, als H. bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 251Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei