Horatius ist der Name eines alten patricischen röm. Geschlechts. Ihm gehörten an die drei Horatier, von denen die röm. Sagengeschichte erzählt, daß sie unter König Tullus Hostilius zur Entscheidung des Kampfes zwischen Rom und Albalonga den drei alban. Cu riatiern, die ebenso wie sie Drillingsbrüder waren, entgegengestellt worden seien. Zwei der Horatier waren gefallen, der Überlebende aber, von Livius Publius, von andern Marcus genannt, gewann den Kampf, indem er klug die Gegner voneinander trennte und einzeln überwand. Als er siegreich zurückkehrte, empfing —5 seine Schwester, die dem einen Curiatier verlobt war, mit Wehklagen; im Zorn stieß sie der Bruder nieder. Die Richter, die der König über ihn bestellte, verurteilten ihn zum Tode. Das Volk, an das er von dem Richterspruch appellieren durfte, sprach ihn aber frei, und durch den Vater oder durch die Priester wurde die Entsühnung vollzogen, bei der er unter einem Joch durchschreiten mußte. Als dieses Joch galt das bei den Altären der Juno Sororia und des Janus Curiatius stehonen sog. tigillum sororium, welches auf Staatsosten fortwährend bis in späte Zeit erhalten wurde. Auch die Gräber der gefallenen Horatier und Curiatier und die Trophäen des Horatius wurden noch lange gezeigt. Nachkommen dieses H. waren Marcus H. Pulvillus, der nach Dionys bei der Vertreibung der Tarquinier mitgewirkt haben soll und von Polybius als einer der beiden ersten Konsuln der Republik, 509 v. Chr., von andern als Nachfolger des Spurius Lucretius im Konsulat genannt wird, und Publius H. Cocles (der Einäugige). Von diesem wird er ahlb er habe, als Porsenna 507 Rom angriff, die Pia lbrücke Pons sublicius), die über den Tiber zur Stadt führte, gegen die andringenden Feinde erst mit zwei Genossen, dann allein so lange verteidigt, bis sie hinter ihm abgebrochen gewesen, und sich dann durch Schwimmen zu den Seinen hinübergerettet, die ihn durch ein Standbild auf dem Comitium ehrten und mit so viel Land, als er an einem Tage umpflügen konnte, beschenkten. Von den übrigen Horatiern, die in dem 3. und 4. Jahrh. der Stadt teils als Konsuln, teils als Konsulartribunen angeführt werden, ist außer Gaius H. Pulvillus, der 477 und 457 v. Chr. Konsul war und im erstern Jahre Rom gegen die vor den Thoren der Stadt stehenden Etrusker verteidigt haben soll, namentlich Marcus H. Barbatus erwähnenswert. Derselbe erhielt 449 v. Chr. mit Lucius Valerius Publicola nach dem Sturz der Decemvirn das Konsulat, das er schon vorher zweimal bekleidet hatte, und wurde mit seinem Kollegen Urheber der wichtigen Gesetze (Leges Valeriae Horatiae), durch welche den Beschlüssen der Tributcomitien unter gewissen Bedingungen Geltung fürs ganze Volk gegeben, die Wahl von Obrigkeiten ohne Provokation (Appellation an das Volk) verboten und Person und Vermögen dessen, der die plebejischen Obrigkeiten verletze, für den Göttern verfallen erklärt wurde. Seit 378 v. Chr. verschwindet das patricische Geschlecht der Horatier aus den Fasten.