Hospital oder Spitallvom lat. hospes, Fremdwolz Gast) nennt man überhaupt eine Anstalt, in welcher Hilfsbedürftige aufgenommen und verpflegt werden. Namentlich begreift man in Deutschland unter diesem Namen sowohl Armen⸗ und Versorgungshäuser als auch eigentliche Krankenanstalten, während die Franzosen erstere als hospices, letztere als höpitaux unterscheiden. Die Hospitäler als allgemeine Einrichtung sind erst in der christl. Den entstanden. In den frühesten christl. Gemeinden legten die wohlhabendern Gemeindeglieder milde Beiträge zur Verpflegung der Armen und Kranken in die Hände der Bischöfe, denen die Sorge der Verwendung oblag, wobei es sich bald als zweckmäßig herausstellte, daß die Hilfsbedürftigen in Einem Hause vereinigt wurden. Einem solchen Rrich wurde ein Hospitalmeister vorgesetzt, dessen flichten und notwendige Eigenschaften schla auf dem Konzilium zu Nicäa 325 einer Beratschlagung unterlagen. Das erste namhafte H. wurde von Basilius d. Gr. bei Cäsarea 370 gegründet und vom Kaiser Valens reich ausgestattet, worauf nach und nach mehrere andere entstanden, sodaß es in Rom allein im 9. Jahrh. schon 24 Hospitäler gab. Die Aufsicht über dieselben, welche bisher die Bischöfe selbst geführt hatten, erhielten später die Diakonen. Nach Entstehung der geistlichen Orden wurden damit häufig Klöster verbunden, sodaß nun Mönche und Nonnen die Wartung und Pflege der Armen und Kranken übernahmen. Eine bedeutende Vermehrung der Hospitäler bewirkte zur Zeit der Kreuzzüge die Einschleppung des Aussatzes in das Abendand. Im J. 1225 zählte man in Frankreich an 2000 Aussatzhäuser (eprosoria). Seit dieser Zeit und infolge der schweren Epidemien im Mittelalter machte sich mehr und mehr das Bedürfnis nach einem vollkommenern Hospitalwesen geltend. Während früher die Begründung von Hospitälern jeder Art fast nur von Vermächtnissen und frommen Stiftungen abhing, gelangte man allmählich dahin, daß die Gemeinden planmäßig aus ihren Mitteln für Errichtung und Unterhaltung solcher Anstalten sorgten und daß endlich auch die Staatsregierungen im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt und Ordnung sich in der verschiedensten Weise an dem Hospitalwesen des Landes beteiligten. Gegenwärtig ist ahr keine bedeutende Stadt der civilisierten Welt mehr ohne Hospitäler. Auch scheidet man in unserer Zeit die Hospitäler nach ihrem Zwecke streng in Versorgungsanstalten (f. d.), in denen nur Verlassene, Schwache, Gebrechliche oder Unheilbare —ι finden, und in eigentliche Heilanstalten, welche nur solche Kranke aufnehmen, deren Zustand eine ärztliche Behandlung zuläßt. Über die Hospitäler im Sinne von Heilanstalten s. Krankenhäuser.