FeedArmegeckenkrieg
ErdkundeBrockhaus 1882

Armegeckenkrieg, s. unter Armagnac. Armenarzt. Der Staat oder die Gemeinde haben nur dort für die Heilung eines Kranken zu sorgen, wo die Kraft oder die Mittel desselben nicht ausreichen. nehn Aufgabe folgt aus dem Interesse, der zunehmenden Erwerbsunfähigkeit zu wehren, deren Eintritt die Gemeindemittel dauernd Herber würde. Die Grundsätze, nach welchen hierbei Staat und Gemeinde verfahren, gehören in das Armen-⸗ und Hilfswesen und wechseln in den verschiedenen Staaten je nach den herrschenden Anschauungen über die dreich ibe der Verwaltung. Während es in Frankreich überhaupt keine vom Staate oder von der Gemeinde besoldeten Armenärzte gibt, vielmehr die Armenkrankenpflege nur in Hospitälern stattfindet, und während in England die Armengesetzgebung erst neuerdings nach dieser Richtung hin Sorge zu tragen sucht, findet man in allen größern Städten Deutschlands Armen⸗ oder Distriktsärzte mit der Verpflichtung, jeden, der ihnen von den Kommunalbehörden oder von der Armenkommission zugewiesen wird, unentgeltlich, auf Kosten der Gemeinde zu behandeln. In ländlichen Distrikten treten meist mehrere kleinere Gemeinden zur Bestellung eines A. zusammen. Wo die Gemeinden selbst zu arm sind, um aus eigenen Mitteln einen A. zu besolden, hat der Staat wenigstens einen Teil der Kosten insbesondere beim Ausbruche von Epidemien zu übernehmen, doch sind noch immer die Besoldungen der Armenärzte so gering, daß namentlich in manchen Gegenden auf dem Lande für arme Kranke auch in Deutschland noch sehr wenig gesorgt ist. In größern Städten gibt es armenärztliche Polikliniken, Krankenberatungsanstalten (Consultations gratuites), die in Universitätsstädten 4* als Unterrichtsanstalten für angehende Mediziner benutzt werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 915Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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