Hungerkur (curatio per inediam; nestotherapia) oder Entziehungskur, im allgemeinen jedes ärztliche Verfahren, welches durch die Entziehung eines Teils der dem Körper nötigen Nahrungsmenge eine Verminderung oder gänzliche Aufhebung des Stoffansatzes und dadurch die Heilung von Krankheiten, insbesondere von entzündlichen und dyskrasischen Zuständen herbeizuführen sucht. Noch eingreifender wirkt die Verbindung einer H. mit gleichzeitiger Wasserentziehung, wie z. B. bei der Schrothschen Kur, bei welcher der Patient wochenlang nur mit trockener Semmel ernährt wird. In früherer Zeit legte man derartigen Entuder Behamn einen großen Wert bei, namentlich in der Behandlung der Syphilis. Gegenwärtig ist man der Ansicht, daß ein Körper eine Krankheit um so schwieriger überwindet, je geschwächter derselbe ist, und man sorgt daher selbst in Krankheiten, bei denen man sonst am liebsten gar nichts genießen ließ, wie z. B. beim Typhus, für eine zeitige Zu⸗ (Milch, weiche Eier u. s. w.), um der Erschöpfung vorzubeugen, und hat sich damit der besten Erfolge zu rühmen. In der Fettsucht (s. d.), wo die H. noch den meisten Erfolg zu versprechen scheint, hat sie sich als völlig unzweckmäßig erwiesen. Dagegen kann man durch Verabreichung von reiner Fleischkost und Entziehung aller Fettbildner (Fett, Stärkemehl, Zucker) einen ausgiebigen Fettschwund bewirken. (S. Bantingkur.)