Hüttenarbeiten, die auf einem Hüttenwerk zum Zweck der Darstellung von Metallen aus Erzen vorzunehmenden Arbeiten, welche je nach Erfordernis entweder auf trockenem Wege, Rösten, Schmelzen, oder auf nassem Wege, d. h. durch Auflösen und Fällen ausgeführt werden. Die dabei beschäftigten Arbeiter nennt man Hüttenarbeiter, den leitenden Beamten Hüttenmeister, den Probierer der Erze Hüttenwardein, den rechnungführenden Beamten Hüttenschreiber oder Hüttenraiter.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 486Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei