Hüttenzins, die Abgabe, welche einem Hüttenwerk gezählt wird, das für fremde Rechnung und gegen Rückgabe der Endprodukte Erze oder Hüttenprodukte verarbeitet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 487Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei