FeedHüttenzins
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hüttenzins, die Abgabe, welche einem Hüttenwerk gezählt wird, das für fremde Rechnung und gegen Rückgabe der Endprodukte Erze oder Hüttenprodukte verarbeitet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 487Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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