Imperativ (lat.) heißt diejenige Form des Verbums, durch welche ein Befehl ausgesprochen wird. In der Grammatik rechnet man gewöhnlich diese Form zu den Modis; sie kann indes nur uneigentlich so bezeichnet werden, da ihr ein bestimmtes Kennzeichen, welches den Modus als solchen andeutet, wie z. B. beim Konjunktiv und Optativ, fehlt. Die Personalendungen des J. unterscheiden sich zum Teil in ihrer Form von denen des Indikativs; indes hat die zweite Person des Singulars meistens keine Endung, sondern weist nur den reinen Stamm des Verbums auf. Das Deutsche hat nur noch die zweite Person im Singular und Plural, Sprachen auf älterer Stufe, wie Sanskrit, Griechisch und Lateinisch, besitzen auch die dritten Personen (3. B. lat. legito, er soll lesen; legunto, sie sollen lesen). Wo in der Grammatik erste Personen des J. aufgeführt werden, sind es stets imperativisch gebrauchte Konjunktiv- oder Optativformen. Nicht alles, was auf der heutigen Ent— wickelungsstufe der Sprachen J., nach seiner Bedeutung, genannt wird, ist wirklich die alte Imperativform; so ist z. B. der J. der slaw. Sprachen seiner Bildung nach ein Optativ.