Impetrant (lat.), derjenige, welcher im Prozeß— verfahren auf einseitiges Vorbringen hin, namentlich in Arrestsachen und in der Exekutionsinstanz, eine Verfügung gegen seinen Gegner (den Im petraten) erwirkt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 553Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei