FeedImpetrant (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Impetrant (lat.), derjenige, welcher im Prozeß— verfahren auf einseitiges Vorbringen hin, namentlich in Arrestsachen und in der Exekutionsinstanz, eine Verfügung gegen seinen Gegner (den Im petraten) erwirkt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 553Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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