Indifferentismus (neulat., Gleichgültigkeit), bezeichnet diejenige Denkart, welche bei Gegenständen, die andern von höchstem Interesse sind, gleich— gültig bleibt und den Wert dieser Gegenstände dahingestellt sein läßt, weil sie für keinen derselben eine überwiegende Neigung hat oder überhaupt keine Kenntnis davon nimmt. Als ein objektiver Vorwurf gilt der J. da, wo es sich um Dinge handelt, für welche jeder Mensch unbedingt ein Interesse haben sollte; so gibt es einen politischen, philosophischen, religiösen, moralischen und ästhetischen I. Eine andere meraldch hat das Wort J. in der Lehre von der moralischen Freiheit, wo es die Theorie des sog. arbitrium indifferentiae bezeichnet, wonach der Wille des Menschen sich gegen alle denkbaren Bestimmungsgründe vollkommen indifferent verhält, sodaß durch keinen solchen ihm der geringste Zwang aufgelegt werden kann. Judigo soviel wie Indigo (s. d.). udigbitter, veraltete Bezeichnung für Pikrinsäure (s. d.).