FeedInfans (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Infans (lat.), im jurist. Sinne das «Kindo un3ter sieben Jahren, s. unter Alter. Iufant (Infante), vom lat. infans, d. i. Kind, wurde in sehr früher Zeit in Portugal und Spa⸗ (nien der Titel für die sämtlichen Prinzen des königl. „Hauses, und ebenso Infantin (Infanta) für die Prinzessinnen. Dies ist auch gegenwärtig beibehalten, nur daß in Spanien seit dem 14. Jahrh. der jedesmalige Thronfolger den Titel eines Prinzen von Asturien trägt, wie auch in Portugal bis * Abtrennung Brasiliens der Thronfolger den itel als Prinz von Brasilien führte. Den Titel J. führen die span. Prinzen auch fort, wenn sie auf fremde Throne gelangen. Das einem J. oder einer Infantin als Leibgedinge angewiesene Gebiet ufautados, frühere Bezeichnung für die Negrettischafe, einen Typus der Merinos (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 590Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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