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Recht & StaatBrockhaus 1882

Instruktion (lat.) ist soviel als Belehrung, Unterricht, Anweisung; dann bezeichnet es aber auch die Verhaltungsvorschriften, die dem Bevoll—⸗ mächtigten von den Vorgesetzten gegeben werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 627Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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