FeedInstruktor bezeichnet einen Lehrer
Recht & StaatBrockhaus 1882

Instruktor bezeichnet einen Lehrer, vornehmlich dei einem Prinzen, zum Unterschied von den eigentlichen Erziehern desselben. Instruktion. Nach der preuß. Prozeßordnung von 1781 und der darauf beruhenden Allgemeinen Gerichtsordnung für die preuß. Staaten war der Richter verpflichtet, von Amts wegen den Civilprozeß vollständig zu «instruiereno, selbst die Prozeßmaterialien zu sammeln, die erheblichen That— sachen durch eigene Untersuchung aufzuklären, alle dazu nur irgend vorhandenen Mittel anzuwenden und zu erschöpfen. Dieser Grundsatz ist bereits durch die preuß. Gesetzgebung mit der Verordnung vom 21. Juli 1846 wieder verlassen worden. Das Gegenteil besagt die sog. Verhandlungsmaxime, welche wie den frühern gemeinen so den heutigen deutschen Prozeß beherrscht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 627Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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