FeedHerbst (Eduard)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Herbst (Eduard), österr. Politiker, der eigentliche Führer der Verfassungspartei im Abgeordnetenhause, geb. 9. Dez. 1820 zu Wien, Sohn eines Advokaten, studierte daselbst die Rechte, trat hierauf bei der Hofkammerprokuratur in Staatsdienst und wurde 1847 zum ord. Professor der Rechtsphilosophie und des Strafrechts an der Universität Lemberg ernannt. Er ging 1858 in gleicher Eigenschaft nach Prag. Nach Erscheinen des Februarpatents von 1861 wurde H. von dem Landwahlbezirk Hainspach-Schluckenau im nördl. Böhmen einstimmig als Abgeordneter auf den böhm. Landtag gesandt, von diesem aber in das Abgeordnetenhaus des Reichsrats gewählt. Diesen Ronne vertritt H. seit 1861 im Landtag und Reichsrat ohne Unterbrechung. Im Reichsrate gehörte er als Führer der deutschen und konstitutionellen Partei zu den thätigsten Mitgliedern und vorzüglichsten Rednern. Im Dez. 1867 trat H. in das Bürgerministerium als Justizminister. Als solcher führte er wichtige Reformen durch, z. B. die Aufhebung der Personalhaft des Schuldners, die Einführung der Jury für Preßdelikte, die Organisierung der Bezirksgerichte und insbesondere die konfessionellen Gesetze von 1868. Am 12. April 1870 trat er von diesem Amte zurück und an die Spitze der verfassungstreuen parlamentarischen Opposition, bekämpfte mit Nachdruck das Ministerium Potocki und im Reichsrate wie im Landtage und auf Parteitagen (zu Teplitz) die Politik des Ministeriums Hohenwart und dessen Fundamentalartikel bis zum Sturze Hohenwarts im Nov. 1871. Dann gehörte H. zu den Führern der verfassungstreuen Regierungspartei im Abgeordnetenhause und ist Mitglied des Vorstandes der halle liberalen deutschen Abgeordneten umfassenden (Vereinigten Linkenv. Seit Taaffes Ministerium und seit der Widerstand gegen die Occupation Bosniens fruchtlos blieb, hat sich H. zunächst von der Delegation zurückgezogen, auch die Führung im böhm. Landtag an Schmeykal abgegeben, ist aber gleichwohl noch immer an der Spitze der Deutschen Osterreichs, und als der schärfste, kenntnisreichste Dialektiker und die erste Autorität im Parlamente angesehen. Als Rechtslehrer hat H. ebenfalls eine umfassende und nachhaltige Wirksamkeit entfaltet. Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten sind außer zahlreichen Aufsätzen hervorzuheben: Handbuch des österr. Strafrechtso[? Bde., Wien 1855; 7. Aufl. 1882), KSammlung von strafrechtlichen Entschei— dungen des obersten Gerichtshofs (Wien 1853; 3. Aufl. 1858; Nachträge 1857 u. 1860), «Einleitung in das österr. Strafprozeßrechto (Wien 1860; neue Aufl. 1871).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 128Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6