Instrumentation, Instrumentierung, die Anordnung der Instrumente (Tonwerkzeuge) in Instrumentaltonstücken oder Vokalstücken mit Instrumentalbegleitung. Man gebräucht den Aus— druck sowohl in Bezug auf ein einzelnes Instrument, als auch, und zwar vorzugsweise, auf die gleichzeitige Verwendung einer Mehrheit verschiedener Instrumentengattungen. Die J. eines mit verschiedenen Instrumentengattungen besetzten Tonstücks verlangt, neben der charakteristischen Verwendung jedes einzelnen Instruments, ebenso charaktervolle als wohlklingende Kombinationen aller in dem Stücke vorkommenden Instrumente. Man kann die J. eines Tonsatzes als eine von der eigentlichen Erfindung und Anlage desselben gesonderte Beschäftigung ansehen, doch muß bei allen guten Tonstücken die J. so natürlich und charakteristisch er— scheinen, als gehörten der Tongedanke und seine instrumentale Umkleidung ursprünglich zusammen. Zur J. wird vorausgesetzt: genaue Kenntnis der spezifischen Charaktereigentümlichkeiten, des Umfangs, der Klangfarbe, Technik und Notirungsart eines jeden Instruments; ferner sorgfältiges Studium der aus Mischung verschiedener Instrumentengattungen und Arten hervorgehenden Klangwirkungen. Kenntnis hiervon ist vorzugsweise aus den Partituren der Meisterwerke und aus Vergleichung derselben mit der Wirkung in den Ausführungen zu schöpfen. Die J. gestaltet sich verschieden je nach der Zusammensetzung der benutzten Instrumente. In dieser Hinsicht findet unter den Tonwerken verschiedener Zeiten ein großer Unterschied statt, welcher bei der Aufführung sorgfältig bewahrt werden muß. Die J. findet man in sämtlichen Lehrbüchern der Komposition behandelt. Vom rein modernen Standpunkte schrieb Berlioz seine Traité d'instrumentationo (Par. 1844). Vgl. Gaßner, «Partiturkenntniso (2. Aufl., 2 Bde., Karlsr. 1842—43); Prout, (Elementar-Lehrbuch der J.s (deutsch von Bachur, Lpz. 1879). ö isch).