Insula (lat., Insel), im alten Rom Bezeichnung für ein Haus ohne Vorhof und Nebengebäude oder für mehrere derartige Häuser, sofern sie einem Besiter gehörten; die I. wurde im Gegensatz zur domus, dem herrschaftlichen Hause, entweder im ganzen oder stockweise an minder bemittelte Leute vermietet. Die Aufsicht über eine I. führte ein Sklave, der Insularius, welcher auch das Mietgeld einkassierte. ö
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 629Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei