Invecta et illata (lat. Eingebrachtes und Eingeführtes), die bewegliche Habe, welche ein Pächter oder Mieter in die gepachteten oder gemieteten Räume eingebracht hat.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 643Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei