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Recht & StaatBrockhaus 1882

Invecta et illata (lat. Eingebrachtes und Eingeführtes), die bewegliche Habe, welche ein Pächter oder Mieter in die gepachteten oder gemieteten Räume eingebracht hat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 643Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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