FeedIrregularität
ReligionBrockhaus 1882

Irregularität bezeichnet im kathol. Kirchenrecht (dem evangelischen ist der Begriff fremd) ein Hindernis, welches eine Person vom Empfange der geistlichen Weihen ausschließt, oder einen Kleriker von der Ausübung der mit seiner Weihestufe verbundenen Funktionen, oder von der Erlangung einer höhern Weihestufe. Sie hat ihren Grund entweder in einem Mangel (i. ex defectu) der Eigenschaften, die zur ordentlichen Amtsversehung erforderlich sind (z. B. aetatis, scientiae, corporis, d. h. anstoßerregende Gebrechen), oder in einem Vergehen, das sich der Kandidat hat zu Schulden kommen lassen (i. ex delicto).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 672Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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