FeedIrrenanstalten
HeilkundeBrockhaus 1882

Irrenanstalten (früher auch Irrenhäuser, vielfach auch Asyle genannt) sind zur ärztlichen Behandlung, resp. zur Verpflegung von Geisteskranken bestimmte und zu diesem Behufe mit besondern Einrichtungen ausgestattete Hospitäler. Diese Einrichtungen sollen einesteils eine genaue lüberwachung der Irren gewährleisten, sodaß dieselben weder sich noch andern Schaden zufügen können, andernteils möglichst günstige hygieinische Bedingungen, insbesondere auch eine zweckmäßige Beschäftigung ermöglichen. Hierzu dienen teils bautechnische Vorkehrungen, wie verwahrte Fenster, festkonstruierte Isolierzimmer (früher Tobzellen genannt), noch viel mehr aber ein besonders geschultes Krankenwartepersonal, endlich Werkstätten, Gärten, Felder u. dgl. m., wo die Kranken unter der Leitung von Angestellten arbeiten. Daneben finden sich gewöhnlich noch Räume zur geselligen Unterhaltung, zu Vergnügungen, religiösen Übungen, zu Schulunterricht u. s. w. Zur ärztlichen Behandlung bettlägeriger Kranker dienen Räume (Infirmerie), welche die gewöhnlichen Hospitaleinrichtungen darbieten; die Wohn- und Schlafräume der übrigen Kranken pflegt man jetzt meist ganz wie im gewöhnlichen Leben auszustatten. Dasselbe gilt auch für den Baustil im ganzen und großen, während man früher vielsac) ein kloster⸗ oder schloßartiges Außere erstrebte, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, daß viele der ältern J. von selbst ein solches Außere (und auch manche entsprechende innere Einrichtungen) darbieten, weil sie aus Klöstern, beztehungawene Schlössern in J. umgewandelt (adaptiert) worden sind. Bei Neubauten wendet man neuerdings, wo es sich um größere Anstalten handelt, gewöhnlich das «Pavillonsystemo an, wie bei den gewöhnlichen Hospitälern. In Deutschland ruht die gesamte Oberleitung in der Hand des ärztlichen Direktors, dem auch die Verwaltung, geistliche Pflege u. s. w. unterstellt ist und der von der vorgesetzten Verwaltungsbehörde kontrolliert wird; in andern Ländern existieren besondere Kommissionen zur Überwachung der J., sowie zur Verhütung von Mißbräuchen in denelben (in England Commission in lunacy). Die ahl der Irren in den einzelnen Anstalten schwankt ungefähr zwischen 100 und 1200; die öffentlichen vom Staat, Provinzen oder Gemeinden unteraltenen) J. sind gemeiniglich viel größer als die rivatanstalten. Geschichtliches. Früher wurden die Irren nur aus polizeilichen Gründen aus der Gemeinschaft der Gesunden entfernt und bald in Gefängnissen zusammen mit Verbrechern und Vagabunden, bald in Armen⸗ und Arbeitshäusern, meist in den schlechtesten Lokalitäten, detiniert. Mit der fortschreitenden Erkenntnis, daß die Geisteskrankbanof zum Teil wie viele andere Krankheiten heilr sind, daß Zwangsmittel hierbei meist völlig entbehrlich, ja nur schaden (s. Conolly), strebte man mehr eine ärztliche Behandlung an und erkannte alsbald, daß eine solche meist nur in besondern Anstalten zweckmäßig durchführbar sei. Wenn nun auch schon vorher an manchen Orten Häuser zur ausschließlichen Aufnahme Irrer bestanden, so d. B. St.⸗Lukes in London (seit 1751), Waldheim in Sachsen (seit 1787) u. a., so trat dieser Umschwung doch erst zur Zeit der Französischen Revolution ein, als der berühmte Irrenarzt Pinel (der Altere), der mit Gefahr seines Lebens vom franz. Konvent die Erlaubnis erwirkte, den Irren in der Anstalt Bicétre bei Paris die Ketten abzunehmen, Grundsätze für das wissenschaftliche Studium wie für die rationelle Behandlung der Geistesstörungen aufstellte, welche später von seinem Schüler Es-Dautt (s. d.) noch weiter ausgebildet wurden. In tschland brachte im Anfang dieses Jahrhunderts Langermann den Grundsatz zur Geltung, daß für die erfolgreiche Behandlung der Irren vor allem eine Trennung der frisch Erkrankten von den unheilbar Blödsinnigen notwendig sei, und es entstanden so besondere Anstalten für Heilbare (Heilanstalten) einerseits, für Unheilbare andererseits (Pflegeanstalten); Sonnenstein in Sachsen (1811) war die erste reine Heilanstalt in Deutschland, der alsbald zahlreiche andere nachfolgten. Etwas später hielt man es für zweckmäßiger, je eine Heil- und Pflegeanstalt nebeneinander zu errichten (arelativ verbundene Heil- und Pflegeanstalteno), so in Halle und Illenau in Baden, was jedoch wenig Nachahmung fand. Alle die genannten J. waren zunächst «geschlossene Anstalten, d. h. mit Vorkehrungen versehen, um das Entweichen der Kranken möglichst sicher zu verhindern. Indem sich in der Folgezeit die liberzeugung Bahn brach, daß die Irren meist viel mehr Freiheit vertragen, als man gewöhnlich denkt, und daß die anhaltende Beschäftigung im Freien ein vorzügliches Mittel gegen anhaltende Erregungszustände und Verfall in tierischen Zustand darbietet, worauf insbesondere auch die in Gheel (s. d.) gemachten Erfahrungen hinwiesen, verband man die geschlossenen J. mit gewöhnlichen ländlichen Gehöften, auf denen die arbeitsfähigen, weniger streng zu überwachenden ren wohnen und mit landwirtschaftlichen Areiten beschäftigt werden ( Ackerbaukolonien »). Die erste derartige, in größerm Maßstabe angelegte amit freier Verpflegunge ist die Ferme agricole iz-James im Depart. Oise (Frankreich), welche die Gebrüder Labitte neben ihrer geschlossenen Anstalt in Clermont einrichteten. In Deutschland Conversations-Lexikon. 13. Aufl. IX. folgten alsbald Einum in Hannover, Zschadraß in Sachsen, letzteres + großen geschlossenen Anstalt Colditz gehörig. ährend man nun die freie Verpflegungsform ursprünglich nur für schon längere Zeit Kranke, insbesondere Unheilbare für zweckmäßig hielt, beginnt man jetzt auch frisch Erkrankte derselben teilhaftig werden zu lassen. Es entstehen so J., welche in der Hauptsache durch ländliche Gehöfte gebildet werden, neben welchen zwar noch eine geschlossene Anstalt vorhanden ist, indes als ein mehr untergeordnetes 1901 Ocht Ein Beispiel hierfür ist Alt-Scherbitz bei Schkeuditz (Provinz Sachsen), wo die Geisteskranken und ihre Pfleger selbständig ein großes Rittergut bewirtschaften, eine Form der I., die mutmaßlich zahlreiche Nachahmungen finden wird. Doch werden insbesondere große Städte für die rasche Unterbringung frisch erkrankter, insbesondere heftig erregter Frr immer geschlossener Anstalten bedürfen, deren inrichtungen sich mehr und mehr denen Dtarrleh licher Hospitäler nähern müssen (sog. Stadtasyle). Vgl. Damerow, «lüber die relative Verbindung der Irren-Heil⸗ und Pflegeanstalteno (Lpz. 1840); Brandes, „Die Irrenkolonieno» (Hannov. 1865); Erlenmeyer, «libersicht der öffentlichen und privaten J. in Deutschland und Ssterreich (Neuwied 1875); Lähr, «Die Heil-⸗ und Pflegeanstalten für 1599. Kranke des deutschen gebietsv (Berl. rreparabel (frz.), unersetzlich, unwiederbringlich, nicht wieder gut zu machen. rresistibel (frz.), unwiderstehlich. rresolut (ital.), unschlüssig, unentschieden. rresponsabel (frz.), unverantwortlich. rrevokabel (frz.), unwiderruflich. rridieren (lat.), verlachen, verspotten, verhöhnen; Irrision, Verlachung u. s. w.; irrisorisch, verspottend. sunter Klystier.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 672Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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