Johann VIII., ein Römer, Papst 872—882, verlieh die Kaiserkrone zunächst Karl dem Kahlen (875) und nach dessen Tode Karl dem Dicken (881). Beide waren nicht im Stande, ihm die gewünschte Unterstützung gegen die Sarazenen zu gewähren, sodaß er genötigt war, diesen einen jahrlichen Tribut zu zahlen. Auf der Synode zu Ravenna 877 entzog er den niedern Klerus dem weltlichen Gericht und gestattete ihm das unbedingte Appellationsrecht nach Rom. Den von Hadrian II. gebannten Patriarchen von Konstantinopel, Photius, erkannte er an in der Hoffnung, einen günstigen Vergleich mit dem griech. Kaiser Basilius und die Bulgarei wieder für seine Jurisdiktion zu erhalten. Deshalb beschickte er auch das zweite Konzil zu Konstantinopel (8 79). Da er sich aber in seiner Hoffnung getäuscht fand, widerrief er seine Anerkennung des Photius und erklärte das Konzil für nichtig.