FeedJoyeuse entrée
Recht & StaatBrockhaus 1882

Joyeuse entrée, vläm. Blyde-Incomste, d. i. fröhlicher Einzug, hieß die staatsrechtlich wichtige Charte, welche seit Wenceslas (1355) die Herzöge von Brabant und Limburg vor ihrem Einzuge in die Residenz in Gegenwart der Stände beschwören mußten. Das historisch und faktisch bedeutendste unter den darin enthaltenen Privilegien war daß, sobald der Herzog in irgend einer Hinsicht dem Wortlaute derselben zuwiderhandeln würde, kein Unterthan weiter zum Gehorsam gegen ihn verpflichtet sein sollte. Die ursprüngliche Charte, welcher die 1312 erlassenen Gesetze von Cortenberg Herzog Johanns II. von Brabant zu Grunde lagen, bestand aus 59 Artikeln, zu denen später noch drei Zusätze Philipps des Guten (1430, 1451 und 1457) und zwei Zusätze Karls V. (1515) kamen. Der letzte Beherrscher Brabants, der diese Charte, deren Geltung der Rastatter Vertrag von 1714 besonders anerkannte, beschwor, war Kaiser Franz II. (31. Juli 1792).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 898Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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