Jubeljahr, Erlaßjahr oder Ablaßjahr, heißt bei den Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche hat ein J. und verbindet damit einen Ablaß, Jubelablaß genannt. Papst Bonifacius VIII. versprach durch eine Bulle vom 22. April 1300 vollkommenen Ablaß allen Römern, welche 30, allen auswärtigen Pilgern, welche 15 Tage lang wenigstens einmal täglich die Kirchen der Apostel Petrus und Paulus zu Rom besuchen würden. Zugleich verfügte er, daß dies J. alle 100 Jahre wie— derkehren solle. Aber die reiche Einnahme, welche die Stadt Rom wie der päpstliche Schatz durch diese Einrichtung gewonnen hatte, veranlaßte Papst Clemens VI. 1343, auf Bitten der Römer jedes 50. Jahr als J. zu bestimmen. Urban VI. verkürzte 1389 die Frist auf 33, Paul II. 1470 auf 25 Jahre. Papst Alexander VI. führte 1500 einen besondern Ritus ein. Am Christabend, 25. Dl begibt sich der Papst in feierlicher Prozession in di Peterskirche, schlägt dreimal mit einem Hammer gegen die vermauerte heilige Pforte (Jubelpforte, goldene Pforte) des heil. Petrus, welche alsdann von Maurern bloßgelegt wird und bis zum 24. Dez. des nächsten Jahres geöffnet bleibt. Bonifacius IX. sandte Ablaßkrämer herum, welche vollkommenen Ablaß verkauften gegen Erlegung der Summe, welche die Reise nach Rom kosten würde. Außerdem wurden von den Päpsten in verschiedenen Ländern Kirchen bestimmt, deren Besuch denselben Ab— laß einbrachte, wie die Wallfahrt nach Rom. Als Clemens VII. 1525 ein J. ausschrieb, trat Luther mit aller Entschiedenheit dagegen auf; doch hat die kath. Kirche diese Einrichtung bis auf den heutigen Tag festgehalten. Außer diesen regelmäßigen J. bewilligten manche Päpste ein J. beim Antritt des Pontifikats. Vgl. Hoche, «Geschichte des päpstl. J. Galberst. 1825); Paulus, «Geschichtliche und rechtliche Prüfung des Jubelablasseso (Heidelb. 1825).