In coena domini (lat.), (Beim Mahl des Herrno, Anfangsworte der berüchtigten, in ihrer ursprünglichen Gestalt von Urban V. (1362—70) herrührenden, durch Pius V. 1567 und durch Urban VIII. 1627 zeitgemäß erneuerten Bulle (auch Nachtmahlsbulle genannt). Dieselbe enthält eine umfängliche Verwahrung aller Rechtsansprüche des päpstlichen Stuhls, verbunden mit der feierlichen Exkommunizierung und Verfluchung aller Ketzer. Der Anordnung Pius' V. zufolge sollte sie jährlich am Grünen Donnerstag in allen Kirchen verlesen werden, was sich aber des Widerstandes wegen, den sie nicht nur in Frankreich, wo deshalb 1568 große Unruhen ausbrachen, sondern auch in Deutschland und anderwärts fand, nur in Rom bewerkstelligen ließ. Pius IX. soll 1869 ihre öffentliche Verlesung abgeschafft haben. Vgl. Lebret, „Pragmatische Geschichte der Bulle In coena dominio (4 Bde., Lpz. 1769).