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ErdkundeBrockhaus 1882

Acqui, im Altertum Aquae Statiellae oder Statiellorum, Hauptstadt des gleichnamigen Bezirks der ital. Provinz Alessandria, liegt am linken Ufer der Bormida und an der Linie Alessandria-Cairo der Oberitalienischen Eisenbahn, ist Sitz eines Bichofs, hat Ruinen einer röm. Wasserleitung eine tattliche gotische, im 11. Jahrh. erbaute Katherale und mehrere sehr ansehnliche öffentliche Gebäude, wie das Seminar, das Collége, das Stadthaus, den Palast des Provinzialgerichtshofs u. s. w., und zählt (1871) 6481 (Gemeinde 10083) E. In und bei der Stadt finden sich acht heiße Schwefelquellen (von 39—51 C.), die Ben den Römern bekannt und nach den ligurischen Bewohnern dieser Gegend, den Statiellern, benannt waren. Die 90 u Quelle sprudelt in der Stadt selbst hervor, auf der Piazza degli Ebrei, und wird ungeachtet ihres Swefelgeruchs zu häuslichen Zwecken verwendet. N mineralischen Hauptbestandteile sind Schwefelcalcium, Chlornatrium, Chlorcalcium und Kieselerde. Auf dem gegenüberliegenden Flußufer finden sich andere Schwefelquellen, deren Thermalwasser man in Reservoirs sammelt. Das Bade-Etablissement besteht aus zwei im 17. und 18. Jahrh. errichteten, aber in neuerer Zeit bedeutend vergrößerten Gebäuden. Man bedient sich der Wässer in Form von Douche- und Schlammbädern, besonders gegen chronische Hautausschläge, Gicht, Rheumatismus, Nervenleiden und Lähmungen. Die Zahl der Badegäste beträgt jährlich gegen 4000. Vgl. Ratti, Le regie terme d'A.v (Mail. 1844). Acauit (frz.), Quittung, Empfangschein. In Frankreich bescheinigt man mit Pour acquito oder par acquit (pr. acquit)o den Empfang einer Zahlung. — Beim Billard bezeichnet man mit A. das Aussetzen des Balles. Acquit-a-oaution nennt man in Frankreich einen hauptsächlich dem Transitverkehr dienenden Begleitschein zoll⸗ oder steuerpflichtiger Waren, dessen richtige Erledigung durch Bürgschaft oder Hinterlegung eines Geldbetrags sicher zu stellen ist. Eine besondere Wichtigkeit haben diese Scheine in dem Veredlungsverkehr (s. d.) erhalten, der ebenfalls als eine Art von Transit behandelt wird. Im Prinzip wurde die Gitgen der zeitweisen freien Einfuhr von zollpflichtigen Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Wiederausfuhr nach der Verarbeitung durch das Gesetz vom 5. Juli 1836 ausgespro-Wur während die Bezeichnung der zugelassenen arenarten und die Anordnung der Einzelheiten durch Ordonnanzen oder Dekrete erfolgte. Nach dem Sinne des Gesetzes soll die stoffliche Identität der eingeführten und der wieder ausgeführten vervollkommneten Gegenstände festgehalten werden; die Praxis aber und die spätern Ausführungsdekrete sind bei einigen der wichtigsten Waren von dieser Forderung abgegangen, sodaß also ein für die zeitweise Einfuhr eines zollpflichtigen Materials ausgestelltes A. dadurch dechargiert werden kann, daß irgendein Exporteur eine gewisse Quantität eines gelhen Fabrida aber aus anderm Material hergestellten Fabrikates ausführt. Die Importeure aber verkaufen die eingeführte Ware im Inlande und sie gewinnen somit einen größern oder geringern Teil des Zolls, während sie einen andern Teil den Exporteuren als Vergütung für jene Dienstleistung überlassen müssen. Diese Operationen, die n besondere Agenten vermittelt werden, brinen demnach eine indirekte Ausfuhrprämie hervor. ie wurden in neuerer Zeit namentlich in großem Umfange bei der Weizeneinfuhr in Marseille und der Meblaus uhr aus den nördlichen Departements betrieben; jedoch ist 1873 hier eine Beschränkung eingetreten. Ein anderes Verfahren findet sich in Bezug auf Eisen und Eisenwaren. Nach einem Dekret von 1862 haben nur Hüttenbesitzer und Konstrukteure das Recht, fremdes Eisen zur Verarbeitung zeitweise zollfrei einzuführen. Diese müssen daher auch das A. selbst erledigen, aber sie können ihr Einfuhrrecht andern Importeuren übertragen, während sie u st inländisches Material verarbeiten. Diese äbr rvollmachten bilden wieder einen Handelsartikel mit wechselndem Preise, der aber immer wieder eine indirekte Landrei beiom bedingt. Dieses System, das in Frankreich besonders von seiten der Roheisenproduzenten Widerspruch findet, hat auch in Deutschland mehrfach Beschwerden Baren gerufen und 1876 sogar eine Vorlage in Betreff eines Ausgleichungszolls veranlaßt. Eine geringe Beschränkung hat es durch ein Dekret vom 9. Jan. 1870 erfahren. Übrigens begünstigt dasselbe die Einfuhr von fremdem und namentlich auch deutschem Roheisen nach Frankreich. Im J. 1879 z. B. wurden unter A. zeitweise eingeführt: 45 990 t Puddelroheisen, davon 38047 t aus Deutschland. Es kamen ferner in gleicher Weise noch aus Deutschland 18750 t Brucheisen, Stabeisen, Blech und anderes Eisen, während 3407 t grobe Gußwaren und 1451 t Nägel und Schrauben mit der indirekten Prämie auf den deutschen Markt kamen. ere (die neuengl., französierende Form für das angelsächs. äcer, Acker) ist der Name big die Einheit des engl. Feldmaßes, welche PInad ig 4840 Quadrat-Yards oder 43560 engl. Quadratfuß begreift und in 4 Roods oder 160 Quadrat-Perches (Quadrat-Rods, Quadrat-Poles) zerfällt. In England geschieht das Ausmessen der Ländereien in der Regel mit einer Meßkette, welche 4 Ruten (rods, poles, perches, lugs) oder 22 Yards lang und in 100 Glieder (links) geteilt ist, sodaß mithin ein Stück Feld, welches 10 solche Meßketten (chains) in der Länge und 1 in der Breite (also 160 Q.⸗ Ruten) mißt, 1 A. umfaßt. 30 Acres bilden 1 Yard Landes und 100 Acres 1 Hide Landes. Das A. ist = 0,405 ha. Das schottische A. umfaßt 1,2 und das irländische 1,62 engl. Acres. Das engl. Feldmaß ist von dem Mutterlande in die Kolonien und nach den Vereinigten Staaten von Amerika ehunger worden. In letztern bilden bei den Vermessungen behufs der Landesverkäufe 23040 Acres ein Township, die Hauptsektion aller vermessenen Ländereien. Das Townuship ist somit ein Quadrat, — Seiten je 6 engl. M. lang sind. Es umfaßt daher 36 engl. O.M. und zerfällt in 36 Sektionen, von denen jede 1 Q.⸗M. groß ist oder 640 Acres begreift. Eine jede dieser Sektionen zerlegt sich wiederum in 4 Viertel zu je 160 Acres. Für den Warter werden die Viertelsektionen noch in halbe Viertel (Lots) zu 80 Acres und in halbe Lots zu 40 Acres geteilt. Aere (St.⸗Jean d'), s. Acca.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 120Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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