Adlerorden bestehen folgende drei: 1) Der Weiße A. in Rußland, mit nur Einer Klasse, ist ursprünglich ein poln. Orden. Derselbe wurde angeblich 1325 von König Wladislaw I. gestiftet, am 1. Nov. 1705 von König August II. erneuert, 1807 vom König von Sachsen als Herzog von Warschau abermals erteilt, 1815 in der poln. Verfassung vom russ. Kaiser als ennt von Polen für den ersten Orden des Reichs erklärt, und endlich durch das organische Statut vom 26. Febr. 1832 in die Reihe der russischen versetzt, wo er nach dem Alexander-Newskij-Orden rangiert. Das Ordenszeichen besteht seitdem in einem roten Kreuze mit dem weißen Adler, von dem russ. Doppeladler umfaßt, und wird an einem breiten, dunkelblauen Bande über die linke Schulter getragen. Dazu wird auf der Brust ein goldener Stern mit weißem, rotgerändertem 2—— in der Mitte und der Devise: Pro fide, rege et lege gefügt. — 2) Der Schwarze A. in Preußen wurde vom König Friedrich I. bei dessen Krönung gestiftet. Derselbe besteht nur aus Einer Klasse und ist der höchste Orden im preuß. Staate. Am 18. Jan. 1701 wurden die ersten Ritter ernannt, und 19. Jan. 1703 ward das erste Ordenskapitel gehalten. Der König selbst ist Großmeister, jeder seiner Söhne geborener Ritter. Außerdem wird der Orden an inländische Militär⸗ und Civilbeamte, die den Rang eines Generallieutenants aben, an auswärtige Fürsten und deren vornehmste ürdenträger verliehen. Nach §. 6 der Statuten erlangt jeder Nichtadelige durch den Orden den preuß. Erbadel. Die Insignien sind ein hellblaues, Ler Monun Kreuz mit Adlern in den Winkeln und der Namenschiffre F. R. im Mittelschilde, welches an einem breiten, orangefarbigen Bande von der linken Schulter zur rechten Hüfte getragen wird. Dazu gehört auf der Brust ein achtspitziger silberner Stern mit Ledife d Adler in orangefarbenem Felde und der Devise: Suum cuique. Als besondere Note . werden Brillanten hinzugefügt. — 3) Der Rote A. in Preußen wurde unter dem Namen Ordre de la sincérité 17. Nov. 1705 vom Erbprinzen Georg Wilhelm von Bayreuth gestiftet, 23. Juni 1777 neu konstituiert und 12. Juni 1792 zum zweiten Orden der preuß. Monarchie erhoben. Seit dem 18. Jan. 1830 umfaßt er vier Klassen. Das Ordenszeichen besteht aus einem weiß emaillierten Kreuze ohne Spitzen, auf dessen weißem Mittel-Warteueder 2a der gekrönte rote Adler, auf der Kehrseite der Namenszug F. W. mit darübergesetzter Krone befindet. Das Zeichen wird von sämtlichen Klassen, nur in verschiedener Größe, an einem ö weißgewässerten Bande, mit breiten, orangefarbigen Streifen und schmalen, weißen Rändern getragen. Die Ritter der ersten Klasse tragen außerdem auf der linken Brust einen silbernen, achtspitzigen Stern mit dem roten Adler, auf dessen Brust sich das hohenzoll. Wappen mit der Umschrift: Sincere et constanter befindet. Diesen Bruststern erhalten auch die ältesten Ritter der zweiten Klasse. Wer schon Ritter zweiter und dritter Klasse war, achen den Orden mit Eichenlaub, d. h. drei goldene Eichenblätter am Kreuze und auch an der obern Spitze des Sterns. Ritter der dritten Klasse, welche vorher Ritter der vierten Klasse waren, erhabten eine Schleife von der Farbe des Ordensbandes am Ringe über dem Kreuze. Die Ritter erster Klasse tragen das Ordenszeichen an einem breiten Bande von der linken Schulter zur rechten Hüfte, die der zweiten Klasse um den Hals, die der dritten und vierten Klasse an schmälerm Bande im Knopfloche. Seit 1848 wird der Rote A. auch mit der Kriegsdekoration (zwei gekreuzten Schwertern) verliehen. Die Schwarzen-Adlerritter sind zugleich Mitglieder des Roten A., dessen Kreuz sie an einem etwas schmälern Bande um den Hals tragen. Vgl. Schneider, Die preuß. Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen: Der Rote A. » (Berl. 1868), „Der Schwarze A. v (Berl. 1870); Höftmann, «Der preuß. Rote Adlerorden und der königl. Kronenordeno (Berl. 1878). (S. Tafel: Orden.) Der Goldene A., gegründet 1806 von runn. I. von Württemberg bei Annahme der Königskrone, wurde 1818 mit dem Orden der Württembergischen Krone vereinigt. — In Modena bestand ein Orden des Adlers von Este, gestiftet von Herzog Franz V., 27. Dez. 1855.