Admiralschaft heißt die Vereinbarung, durch welche mehrere Schiffsführer oder Reeder in Ermangelung eines Convoi (s. d.) von Kriegsschiffen sich zu der durth unicher Noer in gefahrvollen Zeiten oder durch unsichere Meere und zu gegenseitiger Unterstützung in Notfällen verpflichten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 155Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei