Alcalde, ein span. Wort, entstanden aus dem arab. alqadi, der Richter, bezeichnet jetzt, ähnlich dem franz. Maire, den Vorstand einer polit. Gemeinde. Der A. präsidiert dem Ayuntamiento (Gemeinderat) und wird von der Gemeinde aus der Zahl der Regidoren (Mitglieder des Gemeinderats) auf ein Jahr erwählt, erhält aber von der Regierung seine Bestätigung. Die A. der Provinzialhauptstädte ernennt der König. In den volkreichern Städten sind dem A. ein oder mehrere Gehilfen beigegeben, welche den Namen Alcaldes tenientes führen. Die A. haben die Beschlüsse der Ayuntamientos zu vertreten und zur Ausführung zu bringen, sind auch dafür der Regierung verantwortlich, weshalb sie unter der unmittelbaren Aufsicht der Gouverneure der Provinzen stehen. Gleichzeitig sind die A. in ihrem Gemeindebezirke Friedensrichter, entscheiden in Bagatellsachen endgültig und rechtskräftig und haben auch die Voruntersuchung in Kriminalfällen zu leiten. In Bezug auf diese richterliche Thätigkeit werden sie von den Obergerichten überwacht. Durch die Spanier ist der Name und das Institut der A. auch nach den Staaten des ehemaligen span. Amerika gekommen.