Alleinseligmachende Kirche. In der Natur des unmittelbaren religiösen Glaubens liegt die Meinung begründet, daß die religiösen Vorstellungen auf übernatürliche Weise den Menschen mitgeteilt, daher für unfehlbare göttliche Wahrheit zu achten sind. Die Festhaltung der überlieferten religiösen Lehren und Bräuche erscheint daher den Bekennern anderer Religionen gegenüber als religiöse Pflicht, an deren Erfüllung die Seligkeit gebunden ist. Indem man aber weiter zugleich beim Streite religiöser Meinungen die Anschauungen der eigenen Religion als ausschließliche göttliche Wahrheit zu betrachten pflegt, stellt man zugleich den eigenen Glauben fremden Glaubensmeinungen als den alleinseligmachenden gegenüber. Das Berechtigte an dieser Vorstellung ist die in Zeiten roßer religiöser Krisen von den Bekennern einer eligion gemachte Erfahrung, daß sie in dieser allein den bei andern Glaubensformen vergeblich gesuchten religiösen Frieden gefunden haben. In diesem Sinne machte schon das älteste Christentum die alleinseligmachende Kraft des Evangeliums von Jesus Christus geltend (Apostelgesch. 4, 12). Es liegt aber im Wesen der religiösen Vorstellung, daß diese unmittelbare Gemütserfahrung alsbald auch auf die bestimmten Lehren und Dogmen oder auf die Formen, in denen den Christen diese neue religiöse Erfahrung aufgegangen war, übertragen, daß daher im Streite verschiedener ahotteltt Parteien auch die für echt 9 selbs und apostolisch geachtete Lehrüberlieferung selbst für unfehlbar und der 4Glaube» daran für alleinseligmachend gehalten wurde. So bildete sich bereits gegen Ende des 2. Jahrh. der Begriff und Name „Katholische n Hen und zugleich der Begriff des ausschließlichen Heils in ihr aus. Schon dem Irenäus (gest. 202) sind außerhalb der «Kirche v nur Räuber und Diebe und Pfützen stinkenden Wassers. Dem Clemens Alexandrinus (gest. zwischen 212 und 220) ist nur die «Kirchey als die „Auserwähltey der Leib des Herrn, und Origenes (gest. 254) erklärt: «Außerhalb der (kath.) (es. wird niemand selig. » Ganz ebenso Cyprian (gest. 258), nachdem schon Bischof Callistus von Rom (217 222) und, wenn auch in etwas anderm Sinne, Tertullian (gest. 220) die Kirche mit der alleinrettenden Arche Noahs verglichen hatte. In den Lehrstreitigkeiten des 4. Jahrh. prägte sich dieser Begriff einer festen kirchlichen Glaubenseinheit, deren Träger die kath. Kirche sei, immer allseitiger aus. Die Kirchenversammlungen statteten chre Glaubensbekenntnisse regelmäßig mit Verdam-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. I. mungsformeln gegen Andersdenkende aus, während die seit Konstantintchristlich gewordene Staatsgewalt den priesterlichen Bannsprüchen freiwillig den weltlichen Arm lieh. Gleichzeitig aber gewöhnte man sich, außer den Ketzerno, die in der Lehre abwichen, auch die sog. «Schismatikerv, welche in Fragen der Verfassung, des Kultus und der Sitte der herrschenden kirchlichen Autorität den Gehorsam weigerten, für solche zu erklären, die sich vom „Leibe Christi getrennt und dadurch des ewigen Heils verlustig gemacht hätten. Besonders im Abendlande, wo man seit dem 5. Jahrh. die Verbindung mit der Kirche von Rom als das Hauptmerkmal der Zugehörigkeit zur Kirche Christi zu betrachten begann, wurde der Satz, daß außerhalb des äußern, — —— gegliederten Verbandes der kath. Kirche kein Heil sei, nicht bloß von Päpsten wie Leo d. Gr. (gest. 461) und Gregor d. Gr. (gest. 604), sondern auch von namhaften Prochen. lehrern, wie dem heil. Augustinus, ausgesprochen. Bei diesem Satze ist die röm.kath. Kirche stehen geblieben. Da auch nach ihr ohne Christus niemand selig werden kann und zu ihrem Begriffe der Zugehörigkeit zur wahren christl. Kirche nicht allein die Einheit des Bekenntnisses und der Sakramente, sondern auch die Unterwerfung unter den röm. Bischof als legitimen Oberhirten der Kirche gehört, so ergeben 00 die Sätze von selbst: »Außerhalb des kath. Glaubens kann niemand selig werdeno (Professio fidei Tridentinae); (Ohne den kath. Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen » (Tridentiner Konzil, Sitzung 5); (Wenn jemand entgegen diesen Beschlüssen (des Tridentiner Konzils) lehrt oder denkt, so sei er verdammty (Sitzung 25). Alle Heiden und Ketzer, d. h. Nichtkatholiken, sind daher selbstverständlich nach kath. Dogma verdammt, und Milderungen dieser Lehre, wie sie neuerlich von Katholiken selbst aufgestellt wurden, sind gegen die orthodoxe Lehre der röm.⸗kath. Kirche. Die prot. Kirche, sowohl die lutherische als die reformierte, lehrt ebenfalls die alleinseligmachende Kraft der Kirche. Die Augsburgische sich uict sagt: Die Verheißung des Heils bezieht sich nicht auf die, welche außerhalb der Kirche sind. v herhalb größerer Katechismus 4—5 „Wer nur außerhalb des Christentums steht, seien es Heiden oder Türken, Juden oder auch falsche Christen und Heuchler, bleiben, obgleich sie an Einen wahren Gott glauben, dennoch ewig unter dem Zorn und der Verdammnis.» Die Confessio Helvetica posterior erklärt: «Wie außerhalb der Arche Noahs kein Heil war, so glauben wir, daß außer Christo (und außer der wahren Kirche Christi) kein höheres Heil sei.» Gleiches wird noch an andern Stellen gesagt. Daher ergeht auch die dringende Aufforderung sich zu der Einheit der wahren Kirche Christi au äußerlich zu halten (Conkessio Belg., Art. 28). Allerdings ist hier, anders als in der kath. Kirche, nicht die sichtbare, sondern die sog. unsichtbare Kirche gemeint, und ausdrücklich hält der Protestantismus an dem Grundsatze fest, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten äußern Kirchenemeinschaft nicht notwendig zur Seligkeit sei. Aber auch nach der Au Surhischen Konfession ist die Kirche «die Gemeinschaft der Heiligen, in welcher das Evangelium recht gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden o, und wenn auch Luther gelegentlich lehrte, man könne wohl ohne Sakrament, aber nicht ohne Testament selig werden, so setzt doch die allgemeine prot. Grundanschauung die Zugehörigkeit zu irgendwelchem christl. der Seligkeit voraus. Die luth. Dogmatik des 16. und 17. Jahrh. verengte den freiern Gesichtskreis der Reformatoren durch das immer ausschließlichere Betonen der ereinen Lehrey, d. des strengen Ghen haltens des Age Lehr ystems, in welchem jedes Stück als unmittelbar oder mittelbar fundamental, d. h. als zur Seligkeit notwendig, erschien. Hierdurch war eine aibeimelhumdenn luth. Lehrkirche aufgerichtet, die im Grunde nicht weniger intolerant war als die alleinseligmachende röm. Priesterkirche, obwohl man protestantischerseits sich immer gescheut hat, die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die neuere, von Schleiermacher angeregte, prot. Theologie lehrt im Gegensatze ebenso wohl zu der rationalistischen und pietistischen Richtung wie zu der die Seligkeit an das Fürwahrhalten bestimmter Dogmen knüpfenden Orthodoxie, daß als einzige Bedingung der Seligkeit der persönliche Heilsglaube anzuerkennen, dieser aber nur auf Grund der geschichtlichen Erlösung und vermittels der geschichtlichen Kirchengemeinschaft wahrhaft zu Stande kommen und in normaler Weise sich weiter entwickeln könne. Hiermit sucht sie ebenso wohl das Recht jenes Satzes, daß außer der Kirche Christi kein Heil sei, zu wahren, als auch dem Mißverständnisse zu wehren, als ob die Zuhalten ihrer Dogmen die Hauptsache sei. Die Voraussetzung der ganzen Vorstellung eines alleinselig-Verhalten Glaubens ist die, daß von dem irdischen Verhalten des Menschen sein dereinstiges Schicksal dessen das Wünschenswerte eines künftigen Lebens doch nicht in der nackten Fortdauer als solcher, sondern in dem innern Gehalte dieses Lebens, vor allem in dem Bewußtsein ungestörter und ungetrübter Gottesgemeinschaft liegt, so kommt alles welchen Weoi die psycholog. Frage hinaus, unter welchen Bedingungen dieses Gefühl seliger Gottesgemeinschaft überhaupt erreichbar sei. Hiermit ist der religionswissenschaftlichen Forschung das Problem gestellt, aus dem geistigen Wesen und den Entwickelungsgesetzen des religiösen Lebens die Bedingungen zu ermitteln, unter denen allein dieses Gefühl als ein stätiges und kräftiges allgemein zu Stande kommt. Die geschichtliche Lösung dieses Problems liegt thatsächlich in den höhern Religionen, vor allem im Christentume vor. Die Reli-Der ihatsachliche wird daher zu Ife haben, daß der thatsächliche Erfahrungsgehalt speziell des christlich-frommen Bewußtseins in der Gesetzmäßigkeit des religiösen Lebens überhaupt begründet sei, ebenso wie umgekehrt dieser Komplex innerer Thatsachen des Gemütslebens, welche sich mit dem Namen des „Heils v zusammenfassen lassen, in seinem Zustandekommen nicht bloß an allgemeine psychologische, sondern allerdings auch an ganz konkrete geschichtliche Bedingungen in der religibsen Gemeinschaft geknüpft ist ustel daß jedoch darum nun die dogmatischen Vorstellungen von jenem Heile, vollends gar die äußern Ordnungen und Institutionen der Gemeinschaft ein für allemal feststehende und unwandelbare sein müßten.