Alleinberechtigung heißt die einer Sbppiller oder juristischen) Person allein, mit Ausschluß aller übrigen, zustehende Befugnis. Der Ausdruck kann im Gegensatze zu KMitberechtigungy gebraucht sein, oder auch hervorheben sollen, daß der Berechtigte als solcher etwas thun oder lassen dürfe, was andere nicht thun oder nicht lassen dürfen. Insbesondere gehören hierher das Monopol (s. d.) und das Privilegium (s. d.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 433Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei