Appendix (lat.), Anhang, Zusatz; Appendicula, Anhängsel; Appendizien, soviel wie Pertinenzien (s. d.); appendizieren, anhängen, nachträglich als Anhang hinzufügen. bwetzerihe (Abbatis cella), der 13. Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ist ganz von dem Gebiete des Kantons St. Gallen umschlossen und zerfällt, obgleich er nur ein Areal von 419,6 km begreift, doch seit 1597 in zwei Halbkantone, das kath. A.⸗Innerrhoden (159 akm) und das reformierte A.⸗Außerrhoden (260,3akm). Das Ländchen liegt auf der nördl. und nordwestl. Abdachung der Sentisgruppe, welche sich nach der Südgrenze des Kantons hin im Alpsteingebirge mit dem Sentis (2504 m) und dem Altmann (2435 m) zu ihren größten, mit ewigem Schnee bedeckten Höhen erhebt. An denselben nehmen die beiden Hauptgewässer des Landes, die Sitter und deren Zufluß Urnäsch, ihren Ursprung. Dieselben ba der Thur zu, während die Gewässer des nör teils unmittelbar dem Rheine und dem Bodensee eilen. Ganz Appenzell ist ein Bergland, dessen südl. Ketten den Charakter der Hoch- und Mittelalpen besitzen, während die nördlich und nordwestlich anschließenden Nagelfluhgebirge ein freundliches Voralpengelände bilden. Von dem Areal entfallen 14 Proz. auf Waldungen, 81 Proz. auf Acker⸗, Garten⸗, Wiesen⸗ und Weideland. Nur 5 Proz. sind unproduktiv. Das Ländchen wird von einem reichentwickelten System guter Poststraßen durchzogen, die sich an die Linien Winterthur-St. Gallen-Rorschach und Rorschach-Sargans-Chur der Vereinigten Schweizerbahnen und an die Toggenburgerbahn anschließen. Eigene Bahnen hat A. zwei: (15 Km) un Am 1. 2— 1880 zählte der Kanton 64 799 E. emann. Stammes und deutscher Zunge, wovon auf Innerrhoden nur 12 841, auf Außerrhoden hin696 51958 kommen. Letzteres gehört mit einer evölkerung von 199 auf den Quadratkilometer zu den dichtbevölkertsten Ländergebieten Europas. Der 0 Wattecde ist sehr thätig und meist wohlhabend. Fast jedes Haus hat seinen Webstuhl und 1 seine Stickerinnen, welche die ler Rautkente lie Arbeiten, besonders für St. Galler Kaufleute liefern. Die sehr ausgedehnte Industrie in Baumwolle e (namentlich Musselin), Seide und Stickereiwaren bildet in Außerrhoden die Hauptgrundlage des Wohlstandes; Landwirtschaft und Viehzucht werden mehr nebenbei betrieben. In Innerrhoden, dessen kath. Bewohner konservativer, bequemer, aber auch minder wohlhabend sind, ist Alpwirtschaft das Hauptgewerbe. Der Innerrhödler lebt im Sommer auf der Alp, im Winter hilft er bei der Holzarbeit oder beim Sticken, das auch hier überall zu Hause ist. Die Bewohner beider Teile sind lebenslustig und aufgeweckt, die muntersten aller Schweizer. In Außerrhoden ist die alte Landestracht fast ganz verschwunden, in Innerrhoden dagegen —* sie sich erhalten; bunte Farben, namentlich Rot, goldene und silberne Spangen und Ketten spielen in dem sehr kleidsamen Kostüm der Innerrhödlerinnen die Hauptrolle. Die Appenzeller lieben die körperlichen Übungen, besonders das Schwingen oder Ringen und das Werfen mit großen Steinen; auch sind sie treffliche Schützen. überhaupt tragen beide Hälften des Kantons das Gepräge des german. Altschweizertums. Städte gibt es nicht. In Außerrhoden, das in die beiden Bezirke vor der Sitter mit 13 und hinter der Sitter mit 7 Gemeinden zerfällt, liegen die 7• lich gebauten Ortschaften Herisau, Trogen (Sitz der Regierungsbehörden für Außerrhoden), Teufen, Speicher, Urnäsch, Hundwyl, wo sich abwechselnd mit Trogen die Landsgemeinde versammelt, und die Molkenkurorte Gais und Heiden; in Innerrhoden, welches 6Gemeinden begreift, außer dem Hauptorte A. die Molkenkurorte Gonten und Weißbad. Die Verfassung beider Hälften des Kantons ist eine rein demokratische. In Innerrhoden wurde dieselbe 1872, in Außerrhoden 1876 zuletzt revidiert. Die oberste Gewalt in Außer-wie in Innerrhoden übt die Landesgemeinde aus. Sie besteht in beiden Halbkantonen aus allen Landleuten und den wenigstens seit einem vollen Jahre dort gesetzlich niedergelassenen schweiz. Bürgern, die das 18. Jahr zurückgelegt haben. Ausgeschlossen davon sind die Ehr⸗ und Wehrlosen. Der Landesgemeinde allein kommt es zu, auf verfassungsmäßigem Wege Gesetze erlassen, abzuändern oder aufzuheben. Sie erteilt das Lanbrecht (Indigenat). Auf Kosten des Landes dürfen neue wichtige Bauten nicht ohne Einwilligung der Landesgemeinde unternommen werden. Sie prüft und billigt auch die Jahresrechnung. Nach der Landesgemeinde ist der Große Rat die höchste Behörde in jedem der beiden Halbkantone. Derselbe besteht aus den von der Landesgemeinde Regierungsrat, in Außerrhoden 7, in Innerrhoden 9Mitglieder) und den Abgeordneten der Gemeinden (in Außerrhoden je 1 Mitglied auf 1000 E., in Innerrhoden je 1 auf 250 E.). In beiden Halbkantonen heißt der Präsident der Räte und der Landesgemeinde Landammann. Der Große Rat überwacht die gesamte Landesverwaltung und berät die Anträge, welche der Landesgemeinde vorgelegt werden sollen. Die Vorgesetzten der Gemeinden, welche von den «Kirchhören»‚ d. i. von den Versammlungen stimmfähiger Gemeindegenossen und Beisassen, gewählt werden, heißen «Hauptleut' und Rätev. In Außerrhoden besitzt jede Gemeinde ein Vermittleramt und ein Gemeindegericht; ferner bestehen drei Bezirksgerichte in Heiden, Herisau und Teufen, ein Kriminalgericht (7 Mitglieder) und als oberste Instanz ein Obergericht (11 Mitglieder, von der Landesgemeinde gewählt), beide in Trogen. In Innerrhoden hat jede der sechs Bezirksgemeinden als erste Instanz ein Bezirksgericht, das Kantonsgericht (13 Mitglieder, von der Landesgemeinde gewählt) bildet die zweite, der Große Rat die höchste Instanz. Eigentümlich ist das Verbot aller Advokatur in Rechtshändeln unter den Kantonsangehörigen Innerrhodens. Dasselbe stützt sich auf den Grundsatz, daß jeder Landmann das Landrecht kennen soll; Auswärtigen ist die Annahme von Advokaten erlaubt. In Außerrhoden ist seit Einführung der Verfassung von 1876 die Advokatur in Prozessen, die an das Obergericht gelangen können, zulässig. In kirchlicher Hinsicht ist in dem fast ganz prot. Außerrhoden jede Gemeinde selbständig; gemeinsame Angelegenheiten besorgt die Synode. Das strengkath. Innerrhoden, das noch vier Klöster besitzt, steht unter dem Bischof von Chur. In beiden Rhoden ist der Volksunterricht obligatorisch. Höhere Lehranstalten besitzt nur Außerrhoden, nämlich die Kantonschule in Trogen und Realschulen in Herisau, Teufen, Gais und Heiden. Das Wappen ist für beide Halbkantone dasselbe: ein aufrechtstehender schwarzer Bär in weißem Felde. Beide Rhoden gehören zum Stammbezirk der 7. Division der eidgenössischen Armee. Geschichtliches. A. gehörte zu den Kammergütern der fränt. Könige, welche Zinsen und Nutzungen an die 720 gestiftete Abtei St. Gallen vergaben, bis im 14. Jahrh. sämtliche Bewohner St. 4t dr Gotteshausleute wurden. Der Druck der bte erzeugte zu Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrh. einen Aufstand, und die Siege der tapfern Bergbewohner beim Dorfe Speicher an der Vögeliseck (1403), am Stoß und an der Wolfshalde (1405) gaben A. die Unabhängigkeit. Das Land verband sich schon 1452 mit sieben Kantonen, ward aber erst 1513 förmlich in die Eidgenossenschaft aufgenommen. Nach langen Zwistigkeiten infolge der Reformation ward A. 1597 durch eidgenössisches Schiedsgericht in die beiden politisch und konfessionell geschiedenen und völlig voneinander unabhängigen Landesteile getrennt. Die Neugestaltung der Eidgenossenschaft durch die Bundesverträge von 1815 und 1848 wurde in Außerrhoden gern, in Innerrhoden nur mit Widerstreben acceptiert. Bei der Abstimmung über die Bundesrevision der Schweiz im Mai 1872 verwarfen beide Rhoden, Innerrhoden mit großer Majorität, die neue von der Bundesversammlung vorgeschlagene schweiz. Verfassung (und zwar Außerrhoden mit 8921 Nein gegen 3804 Ja, Innerrhoden mit 2546 Nein gegen 197 Ja); im April 1874, als das Revisionsprojekt von neuem in veränderter Gestalt dem Volke vorgelegt wurde, lehnte Innerrhoden dasselbe wieder ab (mit 2558 Nein gegen 427 Ja), während Außerrhoden es mit bedeutender Mehrheit (9858 Ja gegen 2040 Nein) annahm. Litteratur: Hahn, «Beschreibung des Kantons A.» (Heilbr. 1827); Rüsch, Der Kanton A. historisch-geographisch und statistischo (St. Gallen 1835); Zellweger, «Geschichte des appenzellischen Volks nebst Urkunden v (6 Bde., Trogen 1830 —40); derselbe,«Der Kanton A.v (Trogen 1867).